Vorfahrt oder Vorrang? Wo bitte ist da der Unterschied?

Volkstümlich hat man Vorfahrt, wenn man vor einem Anderen fahren darf.
Ganz so einfach kann man das nicht umschreiben, denn auch Fußgänger genießen Vorrechte und die fahren bekanntlich nicht..
Schauen wir uns zunächst einmal die Vorfahrt an:

Vorfahrt gilt für:

Fahrzeuge ( der Verordnung )
Beispielsweise für PKW, LKW, KRAD, Radfahrer, Mofas… sie gilt daher nicht für Fußgänger, Inliner, Scateboards…

Begegnungen im Querverkehr
d.h. an einer Kreuzung oder Einmündung für alle Fahrzeuge, die von rechts und links kommen. Das bedeutet, es gilt nicht für Fahrzeuge die von vorne oder hinten kommen. Es gibt nur eine Ausnahme: Die Abknickende Vorfahrtstraße die durch die Zusatzbeschilderung erst eine abknickende Vorfahrtstraße im Sinne der Verordnung wird.

Die gesamte Fahrbahnbreite d.h. auch für den Radweg, selbst wenn ein Radfahrer entgegengesetzt der Fahrtrichtung fährt.

Für die Vorfahrt ist es ausschlaggebend woher man kommt, nicht wohin man fährt!
Ausnahme:
Keine Vorfahrt erhält man, wenn man aus einem Feld- oder Waldweg kommt.
Die Vorfahrtsregel oder Vorfahrts-Hierarchie:
So gilt die Reihenfolge der Vorfahrt:

Rechts vor Links

Durch Beschilderung ( Vorfahrtstraße, Vorfahrt an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, Vorfahrt-Gewähren oder das Halt-Vorfahrt-Gewähren.

Wechsellichtzeichenanlage ( eine Ampel: rotes Licht oben und grünes Licht unten )

Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten

Was ist eine Kreuzung? Wann handelt es sich um zwei Einmündungen? Ausschlaggebend ist eine gemeinsame Fläche im Kreuzungsbereich. Ist ein gemeinsamer Bereich vorhanden, handelt es sich um eine Kreuzung. Ist das nicht der Fall, handelt es sich um zwei separat zu sehende Einmündungen.

Kreuzung

Zwei Einmündungen

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Vorfahrt oder Vorrang