Die nächste Regelung, die wir im Volksmunde als Vorfahrt bezeichnen liegt im Abbiegen verborgen
Jetzt geht es um die Bevorrechtigung eines anderen Verkehrsteilnehmers vor mir gehen oder fahren zu dürfen = Vorrang
Vorrang erhält jeder, der sich geradeaus weiterbewegt, die Straße in Fahrtrichtung weiter befährt oder weiter läuft. Das heißt für uns, wenn wir in eine Straße, Einfahrt oder Grundstückseinmündung einbiegen wollen, müssen wir den gleichgerichteten und entgegenkommenden Verkehr zuerst einmal durchlassen. Dieses gilt für alle die am Verkehr teilnehmen, die auf der Fahrbahn und die auf dem Gehweg oder Seitenstreifen unterwegs sind.
Dieses gilt sowohl fürs Rechts- als auch fürs Linksabbiegen Bsp.: Ich fahre auf einer Straße und möchte nach links in eine andere Straße einbiegen, dann muß ich den entgegenkommenden PKW durchlassen sowie den Fußgänger der die Straße parallel mit mir in gleicher Richtung benutzt hat und nun geradeaus weiter laufen möchte. Auch hier ist die abknickende Vorfahrtstraße eine Ausnahme, sofern ich ihr folgen möchte, wobei ich dort nun keinen Fußgänger gefährden darf. “Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig ist zu warten.”
Zusätzlich müssen wir jetzt noch etwas über das Ein- und Anfahren wissen:
Wie durch die Begriffe schon richtig beschrieben, wollen wir in den fließenden
Verkehr hinein und dabei haben wir keinerlei Rechte! Die Anderen im fließenden Verkehr haben Vorrang, sei es der Fußgänger, der vor meinem Fahrzeug auf dem Gehweg der Straße entlang weiter laufen möchte oder sei es der Verkehr auf der Straße, egal aus welcher Fahrtrichtung. Zunächst sollten wir wissen, an welchen Stellen es sich um das Ein- oder Anfahren handelt:
zu Hause aus der Hofeinfahrt
über einen Abgesenkten Bordstein
aus einem Fußgängerbereich
(Fußgänger Zone)
aus dem Verkehrsberuhigten Bereich
(“Spielstraße”)
Die Schwierigkeit besteht darin, die Verkehrslage jetzt richtig zu deuten. Was ist ein abgesenkter Bordstein?
In den letzten Jahren gab es einige Urteile, aus denen eigentlich zu entnehmen ist, daß es sich nur dann um einen abgesenkten Bordstein handelt, wenn ein hoher Bordstein in einen flachen Bordstein und dann wieder in einen hohen Bordstein übergeht. Der Gehweg wird vor der Einmündung weitergeführt. So wie eventuell vor Ihrer Einfahrt.
Und jetzt beginnen die Probleme:
