Da gibt „Städtekosmetiker“ die für viel Geld im Auftrag mancher Gemeinden eine neue Stadtplanung machen und dem öden Grau vom Teer der Straße Einhalt gebieten wollen. Dann wird die Kopfsteinpflaster-Schublade geöffnet und in unendlichen Grautönen die Straße verziert. Im gleichem Atemzug wird eine Unzahl von Blumentrögen und Absätzen in die Fahrbahn eingelassen damit, und ich denke das kann nur der einzige Grund sein, der Bürger seine Ortschaft schöner findet. Damit kann die Gemeinde dann endlich an der Ausschreibung teilnehmen „Unser Dorf soll schöner werden“.
Leider macht sich nur ein ganz geringer Teil der Verantwortlichen Gedanken über die rechtmäßige Verkehrssituation mit der wir dann leben müssen.
Dadurch entstehen eine Menge von unklaren Verkehrslagen. Um der Sache Abhilfe zu schaffen hat der Gesetzgeber, der Verwaltungsbehörde (LRA), die Möglichkeit gegeben, in Situationen bei denen sich es um einen abgesenkten Bordstein handelt, ein Vorfahrt-Gewähren aufzustellen um auf eine negative Vorfahrt hinzuweisen.
Jetzt müssen wir uns fragen:
Hat das Vorfahrt-Gewähren nicht etwas mit der Vorfahrt und der abgesenkte Bordstein was mit dem Vorrang zu tun? Ist keinen Vorrang zu haben viel viel schlechter, als keine Vorfahrt zu haben?
Genau darum geht es, wir können nicht das eine durch das andere ersetzen, sondern wir haben an solchen Stellen keinen Vorrang und außerdem keine Vorfahrt. Wir müssen warten bis zum Schluß und die Gefährdung ausschließen!
Hat die Behörde jetzt die Ansicht, an jeder Stelle an der durch den „Städtekosmetiker“; kein abgesenkter Bordstein zustande gekommen ist, diese Situationen mit dem Vorfahrt-Gewähren einseitig zu beschildern, kann sie dadurch nur erreichen, daß der Fahrzeugführer der auf das Vorfahrt-Gewähren zu fährt, nur keine Vorfahrt hat. Das hat zur Folge, daß einer der von links und einer der von rechts kommt Vorfahrt hat und keiner sonst! Der Gegenverkehr, der von vorne kommt muß warten.
