Die Besondere
2. Bsp.:
Wir haben hier eine Kreuzung, an der man optisch versucht hat eine Straße durch Kopfsteinpflaster abzugrenzen. Der „Städtekosmetiker“ hat dadurch aber keinen abgesenkten Bordstein geschaffen! Dadurch würde vorerst RECHTS vor LINKS gelten. Damit nun der Kraftfahrer nicht (oder doch) in eine Problemsituation kommt, hat die Behörde einseitig das Vorfahrt-Gewähren aufgestellt und denkt sich nun in Sicherheit. Leider ist das jetzt eine völlig andere Kreuzung, als in unserem ersten Bsp. Spielen wir die Situation mal durch. Ich gehe davon aus, das es sich um Verkehrsteilnehmer handelt, die sich mit der Straßenverkehrsordnung auskennen.

Aus der Sicht von Fz 1:
Beim Herannahen stelle ich fest, daß von rechts ein Fahrzeug kommt. Da ich kein vorfahrtnehmendes oder -gebendes Zeichen habe gehe ich davon aus: „hier gilt RECHTS vor LINKS, denn es ist kein abgesenkter Bordstein vorhanden!“ Ich werde langsamer und möchte das Fz 2 losfährt. Das tut er aber nicht! Während ich anhalte und ihn dann freundlich anschaue fällt mir auf, daß er ein Vorfahrt-Gewähren hat. – Somit kann ich fahren. Ich lege den ersten Gang ein, fahre los und frage mich: „Habe ich mein vorfahrtgebendes Zeichen übersehen? Antwort: „Wahrscheinlich“.
Aus der Sicht von Fz 2:
Schon als ich an die Kreuzung heranfahre sehe ich ein Vorfahrt-Gewähren. Rechts kommt keiner aber von links kommt einer, den lasse ich durch! Warum fährt der nicht? Der hält sogar an und schaut ganz komisch. Na also, nun fährt er endlich weiter – ein Schnelldenker! Dann kann ich jetzt fahren.
Aus der Sicht von Fz 3:
Ich möchte abbiegen und da kommt einer von vorne und der hat Vorrang und einer von rechts der hat Vorfahrt. Ich muß warten, ja verdammt lange, denn die Anderen begreifen mal wieder die Verkehrslage nicht. Na endlich sind sie gefahren, dann kann ich auch!

Man kann an dieser einfachen, vielleicht eindrucksvollen Geschichte erkennen, wie sehr wir auf eine logische Verkehrsführung angewiesen sind, damit der Verkehr richtig fließt und nicht unnötig ins Stocken gerät. Das Gesetz sieht diese Beschilderung nicht vor, sie fördert nur Mißverständnisse.

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Vorfahrt oder Vorrang