Aufbauseminar im Punktesystem ASP
(der Punkte-Rabatt-Kurs)
Die Kraftfahrzeugentwicklung hat in letzten Jahren die Fahrzeuge immer schneller und leiser gemacht und die Straßenverkehrsüberwachung wurde dem zunehmenden Verkehr angepaßt. Dadurch ist es mittlerweile „einfach“ im Kraftfahrt-Bundes-Amt das Punkte-Konto zu erhöhen. Was soll ich tun, wenn das Punkte-Konto nach vielen Jahren punktefreier Fahrt steigt?
Ich habe die Möglichkeit ein ASP zu machen.
Der Ablauf
Das Seminar besteht aus 4 Sitzungen á 135 min.
Ich sitze mit mindestens 6 Teilnehmern max. 12 Teilnehmern und dem Kursleiter in dem Seminar
Eine Testfahrt von 30 min. muß ich ablegen, keine Prüfung
Das Seminar dauert im Regelfall zwischen 14 Tagen und 4 Wochen
Wo bekomme ich Rabatt?
Das Landratsamt verhält sich nach dem Erhalt der Teilnahmebescheinigung so, als hätte ich 4 Punkte weniger. Somit bekomme ich den Rabatt bei meinem Landratsamt.
Was erreichen ich durch den Kurs?
Vorausgesetzt wir lassen einmal die persönlichen Änderungen die sich in mir abspielen weg, dann habe ich einen rationalen Nutzen aus dem Kurs:
Ich habe zwischen 4 und 8 Punkten:
Das ist der beste Zeitpunkt den Kurs zu machen, denn ich erhalte jetzt 4 Punkte Rabatt und kann dadurch mein Punkte-Konto gut ausgleichen. Natürlich kann ich den Kurs schon mit 2 oder 3 Punkten machen, erhalte dann aber nur Rabatt für die wirklich vorhandenen Punkte.
Ich habe zwischen 9 und 13 Punkten:
Jetzt sollte ich eigentlich diesen Kurs besuchen, damit ich noch 2 Punkte Rabatt bekomme. Der Kurs ist jedoch für mich noch keine Pflichtveranstaltung
Ich habe zwischen 14 und 18 Punkten:
Dann wird das ASP zur Pflichtveranstaltung und ich bekomme keinerlei Rabatt. Kann oder will ich dieses Seminar nicht besuchen, so wird mir der Führerschein entzogen.
Habe ich in den letzten 5 Jahren ein ASP gemacht, darf ich nun zu einer psychologischen Beratung, bei der ich außerdem noch 2 Punkte Rabatt bekomme.
Ich habe mehr als 18 Punkte:
Entzug der Fahrerlaubnis, Sperre für mindestens 6 Monate, MPU.
Punktesünder, die ausschließlich Punkte über Alkohol- oder Drogendelikte gesammelt haben, müssen besondere Aufbauseminare besuchen.
Die schriftliche Unterrichtung über meine Punkte verschickt das Landratsamt ab einem Kontostand von 8 Punkten. Kann die Behörde nicht so schnell unterrichten, wie ich Punkte sammeln, dann wird anders verfahren: Bekomme ich 14 Punkte und mehr auf einen Schlag so werde ich behandelt, als hätte ich erst 9 Punkte. Erhalte ich 18 Punkte und mehr auf einmal, so werde ich behandelt, als hätte ich 14 Punkte.
Kann ein Teilnehmer nicht an allen Sitzungen oder der Fahrprobe des Seminars teilnehmen, wird keine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Das Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrzeugführer darf man nur alle 5 Jahre besuchen.
Der Hintergrund
Punkte! – wie man sie bekommt und wieder los wird!
Das Kraftfahrt-Bundes-Amt unterscheidet zwischen Punkten die man durch eine Ordnungswidrigkeit erhält und den Punkten die man für eine begangene Straftat bekommt.
Information unter: > www.kba.de.
Die Punkte der Ordnungswidrigkeiten (Owi´s) verjähren nach Ablauf von 2 Jahren. Erhält man in der Zwischenzeit erneut Punkte, dann werden die Punkte vom ersten Delikt mitgenommen zur Verjährung der neu erhaltenen Punkte. Fazit: „Owi´s verlängern Owi´s“ Maximal dürfen Punkte von Ordnungswidrigkeiten 5 Jahre in Flensburg geführt werden. Ein Beispiel:
| Datum | Delikt | Punkte | Tilgung | Neue Tilgung | Effektive Tilgung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 10.04.00 | 23 km/h zu schnell | 1 | 10.04.02 | 23.03.04 | 10.04.05 |
| 2 | 23.03.02 | Abstand < 4/10 bei 80 –130 km/h | 2 | 23.03.04 | 11.02.06 | |
| 3 | 11.02.04 | 26 km/h zu schnell | 3 | 11.02.06 |
Das bedeutet man hat am 23.03.02 einen Stand von 3 Pkt., am 11.02.04 6 Pkt. in Flensburg und am 11.4.05 nur noch 5 Pkt.
Wenn man dann nichts mehr anstellt, ist man nach dem 11.02.06 „Punktefrei“.
Die Punkte (in der Regel 5-7 Pkt.) für eine Straftat erhält man über das Gericht. Hierbei wird die Tilgung über die Höhe meiner Strafe bestimmt.
Bei Straftaten bis 90 Tage Strafe wird nach 5 Jahren getilgt.
Bei Straftaten über 90 Tage Strafe wird nach 10 Jahren getilgt.
Straftaten verhindern die Tilgung von Ordnungswidrigkeiten, aber maximal 5 Jahre. Bis auf eine Ausnahme das 0,5 Promille- Gesetz des § 24 a des StGB. Diese Alkohol-Punkte bleiben so lange bestehen, bis alle Punkte getilgt wurden sind.
Das Beispiel von vorher weiter ausgebaut
| Datum | Delikt | Punkte | Tilgung | Neue Tilgung | Effektive Tilgung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1 | 10.04.00 | 23 km/h zu schnell | 1 | 10.04.02 | 23.03.04 | 10.04.05 |
| 2 | 23.03.02 | Abstand < 4/10 bei 80 –130 km/h | 2 | 23.03.04 | 11.02.06/ 20.03.07 | 23.03.07 |
| 3 | 11.02.04 | 26 km/h zu schnell | 3 | 11.02.06 | 20.03.07 | 11.02.09 |
| 4 | 20.03.05 | 0,5 Promille (§24a STVG) | 4 | 20.03.07 | 12.11.11 | |
| 5 | 12.11.06 | Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr | 5 | 12.11.11 | ||
| 6 | 17.12.07 | Rotlichtverstoß | 3 | 17.12.09 |
Punktestände
| Von | Bis | Stand | Bemerkung |
|---|---|---|---|
| 10.04.00 | 23.03.02 | 1 Pkt. | |
| 23.03.02 | 11.02.04 | 3 Pkt. | |
| 11.02.04 | 20.03.05 | 6 Pkt. | Empfohlen: Aufbauseminar für punkteauffällige Kraftfahrzeugführer (ASP) Rabatt 4 Punkte |
| 20.03.05 | 10.04.05 | 10 Pkt. | Empfohlen von der Führerscheinstelle: ASP aber nur noch 2 Punkte Rabatt |
| 10.04.05 | 12.11.06 | 9 Pkt. | |
| 12.11.06 | 23.03.07 | 14 Pkt. | Pflichtteilnahme an einem ASP, dadurch keinen Rabatt mehr |
| 23.03.07 | 17.12.07 | 12 Pkt. | |
| 17.12.07 | 11.02.09 | 15 Pkt. | |
| 11.02.09 | 17.12.09 | 12 Pkt. | |
| 17.12.09 | 12.11.11 | 9 Pkt. |
Wir beabsichtigen demnächst wieder ein Seminar durchzuführen, wenn Sie Interesse haben schreiben Sie uns eine > E-Mail
